Mit etwas schlechtem Gewissen liefere ich heute mal meine Sketchnote zur „Recht-Session“ von Peter Harlander am Content Day nach. Zu viel Arbeit für zu wenig Zeit im Moment. Die Session beleuchtete die wesentlichsten rechtlichen Stolpersteine rund um Content im Netz und zeichnete sich vor allem durch klare Aussagen aus. Selten wenn Juristen sich vor ein Publikum stellen ;-).

Geltende rechtliche Rahmenbedingungen und die Realität im Netz hat zumindest in meiner Wahrnehmung oft nur bedingt etwas miteinander zu tun. Dennoch gilt es tunlichst zu vermeiden, dass Fehler schlussendlich eine Abmahnung und damit Kosten nach sich ziehen. Peter Harlander hat hier recht klare Aussagen getroffen, die wesentlichsten Take-Aways in aller Kürze:

  • Einbindung von YouTube-Videos ist in der Regel ok
  • die Urhebernennung zB bei Stockfotos im Impressum ist zwar gängige Praxis, im Streitfall aber wohl zu wenig
  • grundsätzlich bei jedem Foto davon ausgehen, dass es ein Urheberrecht gibt
  • Abmahnungen von Fotoplattformen kommen überwiegend von Wikimedia und Pixelio, alle anderen Plattformen sind tendenziell „save“
  • wer einen Post im Social Web absetzt braucht die Rechte an den Inhalten
  • wer Inhalte teilt braucht auf die Rechte nicht zu achten
  • es empfielt sich regelmäßig die wichtigsten Passagen der Nutzungsbedingungen verschiedener Plattformen die man nutzt zu checken, diese werden recht häufig (auch empfindlich) geändert

Content und Recht Peter Harlander

Hol dir meinen Online Marketing Strategie Guide

abonniere meinen Newsletter und ich schenke dir das PDF

Du hast dich erfolgreich angemeldet.

Jetzt eintragen und PDF Podcast-Guide erhalten.

Für kurze Zeit gibt es den Ausrüstungsguide als Bonus dazu.

Trag dich jetzt in die Newsletter-Liste ein und erhalte den PDF-Guide. Du kannst dich jederzeit wieder aus der Liste austragen.
Alternativ kannst du den Ausrüstungsguide auch um € 37,- per E-Mail bestellen.

Du hast dich erfolgreich angemeldet.

Pin It on Pinterest