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Termine & Kontakt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TheAngryTeddy Communications e.U.

Stand: September 2025

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1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. TheAngryTeddy Communications e.U., eine eingetragene Unternehmensberatung (im Folgenden „Auftragnehmer“), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).

1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Der Auftragnehmer widerspricht AGB des Kunden ausdrücklich.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Konzept- & Ideenschutz

2.1. Lädt ein potenzieller Kunde den Auftragnehmer zur Erstellung eines Konzepts ein (z.B. im Rahmen eines unbezahlten Strategie-Gesprächs), treten beide Parteien bereits in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem liegen diese AGB zugrunde.

2.2. Das präsentierte Konzept und die darin enthaltenen Ideen, insbesondere die PodNavi Methode, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Präsentation erhaltenen kreativen Ideen und strategischen Ansätze nicht außerhalb eines nachfolgenden Vertrags zu nutzen, zu verwerten oder verwerten zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ideen urheberrechtliche Werkhöhe erreichen.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung & Mitwirkungspflichten

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers.

3.2. Der Kunde wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos, Musik) auf allfällige Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer vollumfänglich schad- und klaglos.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z.B. freie Dienstnehmer für Postproduktion, Sprecher:innen, … ).

4.2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine direkte Geschäftsbeziehung zu den vom Auftragnehmer eingesetzten Dritten für gleiche oder ähnliche Leistungen einzugehen (Abwerbeverbot).

5. Vertragsdauer & Kündigung

5.1. Einmalige Projekte: Vertragsverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung abzielen (z.B. „Strategie-Kickstart“, Workshops), enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung und Begleichung des Honorars.

5.2. Laufende Betreuungsverträge (Retainer): Für laufende Betreuungsverträge (z.B. „Sorglos-Paket“) gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat und kann von beiden Seiten flexibel mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.

5.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

6. Honorar & Zahlung

6.1. Bei laufenden Betreuungsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Bei einmaligen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen.

6.2. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

6.3. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Sollte der Kunde Leistungen wünschen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, erstellt der Auftragnehmer hierfür ein individuelles Angebot. Stundensätze werden nicht pauschal ausgewiesen.

6.4. Anfallende Barauslagen und Spesen (z.B. Reisekosten) sind vom Kunden zu ersetzen.

6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zurückzuhalten.

6.6. Aufschläge für Sonderzeiten: Die Geschäftszeiten des Auftragnehmers sind Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:30 bis 14:30 Uhr. Für vom Kunden explizit gewünschte und terminisierte Live-Termine (z.B. Aufnahmen, Workshops), die außerhalb dieser Geschäftszeiten stattfinden, gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Aufschläge auf das vereinbarte Honorar:

  • Außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten an Werktagen: +50%
  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen: +100% Die laufende, asynchrone Produktion im Rahmen von Betreuungspaketen ist von dieser Regelung unberührt.

 

7. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

7.1. Alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Ideen, Konzepte und deren Teile, bleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck und Umfang.

7.2. Für Medienproduktionen (z.B. Podcast-Episoden): Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die umfassenden, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den finalen Werkstücken (z.B. fertig geschnittene MP3-/Videodateien). Die Rechte an den Konzepten (z.B. der PodNavi Methode) sowie an den Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe von offenen Dateien ist nicht Teil des Vertrags.

7.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf seine Tätigkeit hinzuweisen und auf seiner Website mit Namen und Logo des Auftraggebers auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

8. Haftung & Gewährleistung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Sach- oder Vermögensschäden nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.2. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung, schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

8.3. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit (z.B. wettbewerbs-, marken-, urheberrechtlich) durchzuführen.

9. Geheimhaltung & Datenschutz

9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden. Diese Pflicht reicht unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.

10.2. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Mittel der Streitschlichtung die Beiziehung eingetragener Mediatoren vereinbart

10.3. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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