Kommunikationspositionierung für öffentliche Institutionen entwickeln
Daniel Friesenecker

Eine Pressestelle will einen Social-Media-Post über eine neu eröffnete Beratungsstelle veröffentlichen. Der Text liegt seit einer Woche fertig da. Er wartet auf die Freigabe von drei Abteilungen, die sich nicht einig sind, ob „erfolgreich“ ein neutrales oder ein werbendes Wort ist.
Kommunikationspositionierung für öffentliche Institutionen unterscheidet sich von der einer Firma in einem entscheidenden Punkt: Es geht nie nur um die beste Formulierung, sondern zuerst um die Frage, was eine Behörde überhaupt sagen darf.
Ein Unternehmen fragt: Wie sag ich das am besten? Eine Behörde muss zuerst fragen: Darf ich das überhaupt sagen?
Warum öffentliche Institutionen anders kommunizieren müssen als Unternehmen
Ein Unternehmen darf für sich werben. Eine Behörde nicht, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinn von Werbung.
Für staatliche Kommunikation gilt ein Neutralitätsgebot, das auch außerhalb von Wahlkampfzeiten greift: staatliche Stellen müssen ihre besondere Autorität und ihre Ressourcen verantwortungsvoll nutzen. Eine Behörde darf erklären, was sie tut, Fachleute zeigen, Missverständnisse aufgreifen. Sie darf nicht Werbung für sich selbst mit Information verwechseln oder politische Debatten einseitig glattziehen.
Das verändert die gesamte Positionierungsarbeit. Es geht nicht darum, sich vom Wettbewerb abzuheben, den es in der Regel nicht gibt. Es geht darum, das eigene Mandat verständlich zu machen, ohne die Grenze zur Selbstdarstellung zu überschreiten.
Vier Begriffe, die zuerst geklärt werden müssen: Ziel, Mandat, Öffentlichkeit, Verantwortung
| Begriff | Frage | Typische Verwechslung |
|---|---|---|
| Ziel | Was soll die Kommunikation bewirken, Information oder Verständnis? | Wird mit Zustimmung oder Sympathie verwechselt |
| Mandat | Wofür ist die Institution überhaupt zuständig und legitimiert? | Wird mit „worüber wir gerne sprechen würden“ verwechselt |
| Öffentlichkeit | Wer genau ist gemeint, Bürger, Medien, Aufsicht, alle gleichzeitig? | Wird als eine einzige, homogene Gruppe behandelt |
| Politische/gesellschaftliche Verantwortung | Wem gegenüber ist die Institution rechenschaftspflichtig? | Wird mit Öffentlichkeitswirkung verwechselt |
Die deutsche Regierungskommunikation zeigt beispielhaft, wie eng Mandat und Struktur zusammenhängen: Weil Kanzleramt und einzelne Ministerien nach unterschiedlichen Prinzipien kommunizieren dürfen, entstehen selbst auf höchster Ebene immer wieder Spannungen zwischen einheitlicher Linie und ressortbezogener Autonomie. Was im Kleinen für eine einzelne Institution gilt, gilt im Großen für die gesamte Regierungskommunikation: Ohne geklärtes Mandat gibt es keine konsistente Positionierung.
Ein Vorgehen für Positionierung, Themenpriorisierung und konsistente Sprache
- Mandat prüfen. Wofür ist die Institution offiziell zuständig, und wo endet das?
- Themen priorisieren. Was ist für die Öffentlichkeit relevant, nicht nur intern wichtig?
- Sprachregelung festlegen. Welche Begriffe werden institutionsweit einheitlich verwendet, welche vermieden?
- Freigabeprozess durchlaufen. Wer prüft Inhalt, Neutralität und Zuständigkeit, bevor etwas veröffentlicht wird?
Besonders die Themenpriorisierung wird oft übersprungen. Nicht jedes Thema, das intern wichtig erscheint, ist für die Öffentlichkeit relevant, und nicht jedes öffentlich diskutierte Thema fällt in das eigene Mandat. Eine einfache Faustregel: kommunizieren, wofür die Institution zuständig ist und wonach tatsächlich gefragt wird, nicht das, was intern gerade am meisten Aufmerksamkeit bekommt.
Freigabe-Checkliste für institutionelle Kommunikationsabteilungen
Sieben Fragen, bevor ein Inhalt veröffentlicht wird.
- Ist der Inhalt sachlich und nicht werbend formuliert?
- Wurde das Neutralitätsgebot eingehalten, keine einseitige politische Färbung?
- Fällt das Thema erkennbar in das Mandat der Institution?
- Ist die zuständige Fachabteilung eingebunden und hat inhaltlich freigegeben?
- Ist die Sprache für die Zielgruppe verständlich, nicht nur formal korrekt?
- Liegt eine formale Freigabe der vorgesetzten Stelle oder Pressestelle vor?
- Ist der Veröffentlichungszeitpunkt neutral, keine Nähe zu Wahlterminen bei sensiblen Themen?
Auswertung: Wird auch nur eine Frage mit Nein beantwortet, geht der Inhalt zurück in die Fachabteilung, nicht in die Veröffentlichung.
Typische Fehler bei öffentlicher Kommunikationspositionierung
- Werbliche Sprache in offiziellen Mitteilungen. Wörter wie „erfolgreich“ oder „vorbildlich“ ohne Beleg wirken schnell wie Eigenwerbung.
- Themen außerhalb des eigenen Mandats. Was Aufmerksamkeit bringt, aber nicht zur Zuständigkeit gehört, schadet der Glaubwürdigkeit.
- Keine einheitliche Sprachregelung. Verschiedene Abteilungen nennen dieselbe Sache unterschiedlich.
- Freigabe erst nach der Veröffentlichung. Korrekturen im Nachhinein kosten mehr Vertrauen als eine Verzögerung vorher.
Key Takeaways
Öffentliche Kommunikation braucht Mandat vor Botschaft
- Ziel, Mandat, Öffentlichkeit und politische Verantwortung sind vier getrennte Fragen, keine austauschbaren Begriffe.
- Das Neutralitätsgebot gilt durchgehend, nicht nur im Wahlkampf.
- Themenpriorisierung heißt: zuständig und gefragt, nicht nur intern wichtig.
- Die Freigabe-Checkliste entscheidet vor der Veröffentlichung, nicht danach.
Der konkrete erste Schritt
Nimm die letzten drei veröffentlichten Inhalte deiner Institution und prüfe sie mit der Freigabe-Checkliste oben. Wo eine Frage mit Nein beantwortet worden wäre, liegt der nächste Ansatzpunkt.
Wie verständliche Sprache für unterschiedliche Anspruchsgruppen konkret aussieht, steht unter Wie können Institutionen ihre Themen verständlich positionieren. Für ein persönliches Gespräch: Ein Erstgespräch klärt das in fünfzehn Minuten.
FAQ zur Kommunikationspositionierung für öffentliche Institutionen
Darf eine Behörde eigene Social-Media-Kanäle betreiben?
Ja. Das Neutralitätsgebot verbietet nicht den Kanal, sondern bestimmte Inhalte darauf: Werbung für sich selbst, einseitige politische Positionierung oder verdeckte Wahlwerbung.
Wer trägt die Verantwortung für freigegebene Inhalte?
Formal die Leitung der veröffentlichenden Stelle, inhaltlich oft die Fachabteilung, die das jeweilige Thema verantwortet.
Gilt das Neutralitätsgebot auch außerhalb von Wahlkämpfen?
Ja, durchgehend, nicht nur in Wahlkampfzeiten.
Was, wenn Fachabteilung und Pressestelle unterschiedlicher Meinung sind?
Dann entscheidet die vorgesetzte Stelle, meist die Behördenleitung, nicht die Pressestelle allein.
Wie unterscheidet sich das von der Kommunikation einer Non-Profit-Organisation?
Weniger strikt beim Neutralitätsgebot, da Non-Profit-Organisationen meist eine erkennbare inhaltliche Position vertreten dürfen. Bei Ziel, Mandat und Anspruchsgruppen gelten aber ähnliche Grundfragen.
Quellen und weiterführende Hinweise
Verwendete Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung, Staatliche Öffentlichkeitsarbeit: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202110/staatliche-oeffentlichkeitsarbeit-presse-und-informationsamt-der-bundesregierung/
- Amtshelden, Was darf Verwaltung selbst erzählen, und was ist Aufgabe der Presse: https://www.amtshelden.de/was-darf-verwaltung-selbst-erzahlen/

